Für die physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Üblicherweise werden zehn Einheiten Physiotherapie verschrieben, wobei dies nicht verpflichtend ist, sondern einen möglichen Rahmen vorgibt.
Als Wahltherapeutin rechne ich nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Ihre ärztliche Verordnung für Physiotherapie muss von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Um dies zu ermöglichen ist es wichtig, dass Sie ihre Verordnung vor Beginn der Physiotherapie an Ihre Krankenkasse zur Bewilligung schicken. Dadurch übernimmt die Krankenkasse am Ende der Therapie nach Vorlegen der Rechnung und einer Zahlungsbestätigung einen Anteil Ihrer Therapiekosten. Die Rückerstattungstarife variieren je nach Krankenkasse. Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Sollten Sie eine Zusatzkrankenversicherung haben kann es sein, dass diese einen Anteil der entstehenden Restkosten bzw. die gesamten Restkosten übernimmt. Informieren Sie sich darüber bitte direkt bei Ihrer Versicherung.
Auf Grund der großen Nachfrage bin ich leider gezwungen, nicht oder unter 24 Stunden abgesagte Termine zu 100 % zu verrechnen. Auf Ausnahmefälle
(unvorhergesehene Krankheit o. Ä.) wird natürlich Rücksicht genommen.